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Wir unterstützen bei der Kostenrückerstattung durch Ihre Kasse:

Zahnspange & Krankenkasse

Im Dschungel der österreichischen Krankenkassen ist es nur schwer, die richtigen Informationen zu bekommen. Aber keine Sorge, wir kennen uns wirklich aus und helfen Ihnen, die maximalen Zuschüsse für Ihre Zahnregulierung zu bekommen.

Qualifizierte Kieferorthopädie

Zahnregulierung Votiv zählt bei den österreichischen Krankenkassen zu den qualifizierten Kieferorthopädien und hat Verträge mit allen Kassen, daher besteht bei unseren Zahnspangen die Möglichkeit einer teilweisen Rückerstattung der Behandlungskosten über Ihre Krankenkasse.

Bei welcher Krankenkasse sind Sie versichert?

ÖGK, BVAEB, SVS, KFA ... Hinter diesen Abkürzungen stehen bekanntlich die vielen verschiedenen Krankenkassen in Österreich und leider rechnet jede Kasse eine Zahnregulierung anders ab.

Nach dem Beratungsgespräch bei Zahnregulierung Votiv erhalten Sie von uns einen detaillierten Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkassa ein. Wird die Behandlung bewilligt, zahlt die Kassa jährlich einen Zuschuss.

Wann bekomme ich den Krankenkassen-Zuschuss und wie hoch kann dieser ausfallen?

Sie bezahlen entweder direkt die Behandlungskosten oder nutzen unsere monatliche Ratenzahlung. Damit erhalten Sie von uns spezielle Vordrucke für Ihre Krankenkasse und können den Zuschuss einfordern. Dieser liegt - Bewilligung vorausgesetzt - aktuell bei den folgenden Konditionen:


ÖGK

(Österreichische Gebietskrankenkasse)

724,50 Euro
pro Behandlungsjahr


BVAEB

(Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)

3.500,00 Euro
einmalig


KFA

(Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien)

724,50 Euro
pro Behandlungsjahr


SVS

(Sozialversicherung der Selbständigen)

724,50 Euro
pro Behandlungsjahr

IOTN - Index of Orthodontic Treatment Need

Grad Ihrer Zahnfehlstellung

Der "Index of Orthodontic Treatment Need" (IOTN) ist ein klinischer Index, mit dem der Grad Ihrer Zahnfehlstellung und damit die Notwendigkeit einer Behandlung eingeteilt wird.

Je höher die Behandlungsnotwendigkeit, umso größer können Rückerstattungen ausfallen. Wie hoch Ihr IOTN ist, stellen wir im gratis Beratungsgespräch fest.

Die IOTN Skala

Grad 1

keine Behandlungsnotwendigkeit

Grad 2

geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit

Grad 3

grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit

Grad 4

Behandlungsnotwendigkeit

Grad 5

Behandlungsnotwendigkeit

Welche Zahnregulierungs-Methoden werden unterstützt?

Einige Krankenkassen unterscheiden bei der Höhe der Zuschüsse zwischen festsitzenden Zahnspangen (Brackets) und herausnehmbaren Schienen. (Invisalign-Methode)

Die medizinsch beste Behandlungsoption ist dabei leider nicht immer die finanziell günstigste, aber in jedem Fall können wir die Entscheidung zusammen treffen und finden sicher eine ausgezeichnete Lösung.

Spezialfall Gratis Zahnspange

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit schwerer Zahnfehlstellung (IOTN 4+) können bei Zahnregulierung Votiv die Gratis Zahnspange in Anspruch nehmen. Die Behandlung erfolgt mittels festsitzender Zahnspange (Metallbrackets) und ist komplett gratis.

Dennoch nehmen immer mehr Kinder und Jugendliche die Möglichkeit der unsichtbaren Zahnschienen in Anspruch, schließlich bieten diese im Alltag mehr Vorteile.

Wir freuen uns auf Sie

Jetzt kostenlose
Beratung vereinbaren!

Hier können Sie rund um die Uhr online Ihren gratis Beratungstermin für Ihre Zahnregulierung vereinbaren:

Kontakt

Für alle Fragen rund um die Themen Zahnspange, Zahnregulierung, uvm. erreichen Sie uns telefonisch Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Uhr unter der Nummer 01 407 7029, sowie rund um die Uhr über das folgende Kontaktformular.

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