Eine kieferorthopädische Behandlung ist zunächst eine Investition in die eigene Gesundheit. Was viele nicht wissen: Kieferorthopädische Behandlungen können in Österreich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen holen Sie sich so einen Teil der Kosten Ihrer Zahnspange zurück. Wie das grundsätzlich funktioniert und worauf Sie achten sollten, haben wir bei Zahnregulierung Votiv für Sie zusammengefasst.
Krankheitskosten – dazu können auch die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung zählen – lassen sich in Österreich als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigen. Das gilt grundsätzlich auch für die unsichtbare Zahnspange bei Erwachsenen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Wichtig zu wissen: Bei außergewöhnlichen Belastungen gilt ein Selbstbehalt, dessen Höhe vom Einkommen abhängt. Steuerlich wirksam werden erst jene Kosten, die über diesem Selbstbehalt liegen. Wie groß der Effekt in Ihrem Fall ausfällt, lässt sich daher nicht pauschal beziffern – ein konkretes Steuerversprechen wäre unseriös, und genau deshalb geben wir keines ab.
Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Zahlungsbestätigungen Ihrer Behandlung sorgfältig auf – auch bei Ratenzahlung. Wer seine Unterlagen vollständig gesammelt hat, erspart sich später mühsames Nachfragen. Unser Team bei Zahnregulierung Votiv stellt Ihnen alle Belege zu Ihrer Behandlung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Geltend gemacht werden die Kosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Tragen Sie dort Ihre Krankheitskosten ein und halten Sie die gesammelten Belege bereit, falls das Finanzamt Nachweise anfordert. Erstreckt sich Ihre Behandlung über einen längeren Zeitraum, behalten Sie am besten im Blick, in welchem Jahr welche Zahlungen geleistet wurden.
Jede steuerliche Situation ist individuell – vom Einkommen bis zur familiären Lage. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir daher das Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Dort erfahren Sie genau, was in Ihrem Fall möglich ist und wie Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung optimal vorbereiten.
Bevor es um die Steuer geht, steht die Behandlung selbst: Bei Zahnregulierung Votiv am Rooseveltplatz 12/3, direkt an der Votivkirche, begleiten DDr. Baerbl Reistenhofer und ihr Team Sie von der Anfangsdiagnostik bis zum fertigen Ergebnis – privat und für alle Kassen, Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr.
Der beste erste Schritt ist unsere gratis Erstberatung: In rund 30 Minuten analysieren wir kostenlos und unverbindlich Ihre Zahn- und Kieferfehlstellung und informieren Sie über alle Optionen inklusive Dauer und Kosten – die ideale Grundlage, um auch die finanzielle Seite Ihrer Behandlung gut zu planen.
Wir freuen uns über Ihre Terminbuchung telefonisch unter 01 407 7029 sowie rund um die Uhr über unsere Online Terminvergabe.
Inhalt: Ihr Votiv Kieferorthopäde untersucht Ihre Zähne und Kiefer und erklärt Ihnen sämtliche Behandlungsoptionen wie unsichtbare Zahnschienen inkl. Dauer und Kosten für Ihre Zahnfehlstellung. Auf Wunsch können Sie direkt mit der Behandlung starten.
Inhalt: Ihr Votiv Kieferorthopäde untersucht Zähne und Kiefer Ihres Kindes und erstellt einen 3D Behandlungs- und Kostenplan für die private Zahnregulierung. Besonders empfohlen für sportlich oder musikalisch aktive Kinder, sowie Kinder die Wert auf eine unauffällige Behandlung legen.
Inhalt: Ihr Votiv Kieferorthopäde untersucht den Fehlstellungsgrad nach IOTN Skala, ob Ihr Kind für die gratis Zahnspange qualifiziert ist. Ab IOTN4 ist für Kinder bis 18 Jahre die Gratis Zahnspange möglich.








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Jetzt ist der ideale Zeitpunkt: Kommen Sie ganz entspannt zu Ihrer gratis Erstberatung – und starten Sie mit Zahnregulierung Votiv zu Ihrem Wunschlächeln.