Viele Erwachsene gehen davon aus, dass eine Zahnspange reine Privatsache ist. Tatsächlich beteiligen sich die österreichischen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen an kieferorthopädischen Behandlungen – auch bei Erwachsenen. Was ÖGK, BVAEB und SVS übernehmen, welche Rolle die IOTN-Einstufung spielt und wie unser Team am Votivpark Sie unterstützt, lesen Sie hier.
Zahnregulierung Votiv behandelt privat und für alle Kassen. Das heißt: Egal ob Sie bei der ÖGK, der BVAEB oder der SVS versichert sind – Sie sind bei uns richtig, und wir kennen die Abläufe der jeweiligen Träger. Unsere Ordination am Rooseveltplatz 12/3, direkt an der Votivkirche in 1090 Wien, ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr für Sie da.
ÖGK, BVAEB und SVS gewähren Zuschüsse in erster Linie dann, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Je nach Ausprägung des Befunds und je nach Versicherungsträger fällt die Unterstützung unterschiedlich aus – eine individuelle Prüfung Ihres Falls ist daher unerlässlich.
Ob eine Fehlstellung als erheblich gilt, wird anhand der IOTN-Einstufung beurteilt, einem standardisierten Maßstab für den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf. Wichtig: Diese Einstufung können Sie nicht selbst vornehmen – viele Patientinnen und Patienten unterschätzen ihre Fehlstellung sogar deutlich. Verlässliche Klarheit bringt erst die ärztliche Diagnostik in der Ordination.
Anträge, Befunde, Unterlagen: Der Weg zum Kassenzuschuss wirkt auf viele bürokratisch. Bei Zahnregulierung Votiv müssen Sie das nicht alleine bewältigen. DDr. Baerbl Reistenhofer und ihr Team, darunter Dr. Benjamin Jakob Kux, unterstützen Sie bei der Einreichung bei Ihrer Krankenkasse und erstellen im Rahmen der Anfangsdiagnostik die dafür notwendigen Befunde.
Ob und in welcher Höhe Ihre Kasse einen Zuschuss gewährt, hängt von Ihrem individuellen Befund ab. Genau deshalb beginnt bei uns jede Behandlung mit einer gründlichen Analyse Ihrer Zahn- und Kieferstellung – und mit einer ehrlichen Einschätzung, welche Behandlungsoptionen es gibt, wie lange sie dauern und was sie kosten. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Nutzen Sie unsere gratis Erstberatung: 30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Wir analysieren Ihre Zahn- und Kieferfehlstellung, besprechen alle Optionen inklusive Dauer und Kosten und sagen Ihnen auch, wie die Aussichten auf einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse stehen. Vereinbaren Sie einfach Ihren Termin bei Zahnregulierung Votiv.
Wir freuen uns über Ihre Terminbuchung telefonisch unter 01 407 7029 sowie rund um die Uhr über unsere Online Terminvergabe.
Inhalt: Ihr Votiv Kieferorthopäde untersucht Ihre Zähne und Kiefer und erklärt Ihnen sämtliche Behandlungsoptionen wie unsichtbare Zahnschienen inkl. Dauer und Kosten für Ihre Zahnfehlstellung. Auf Wunsch können Sie direkt mit der Behandlung starten.
Inhalt: Ihr Votiv Kieferorthopäde untersucht Zähne und Kiefer Ihres Kindes und erstellt einen 3D Behandlungs- und Kostenplan für die private Zahnregulierung. Besonders empfohlen für sportlich oder musikalisch aktive Kinder, sowie Kinder die Wert auf eine unauffällige Behandlung legen.
Inhalt: Ihr Votiv Kieferorthopäde untersucht den Fehlstellungsgrad nach IOTN Skala, ob Ihr Kind für die gratis Zahnspange qualifiziert ist. Ab IOTN4 ist für Kinder bis 18 Jahre die Gratis Zahnspange möglich.








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Jetzt ist der ideale Zeitpunkt: Kommen Sie ganz entspannt zu Ihrer gratis Erstberatung – und starten Sie mit Zahnregulierung Votiv zu Ihrem Wunschlächeln.